Berufsvormund


Der Vormund fungiert als rechtlicher Vertreter des Mündels und übernimmt Verantwortung in den Bereichen Personensorge und Vermögenssorge.


Zu seinen Pflichten zählt die Sicherstellung des Wohlergehens und des Vermögens des Mündels sowie die Vertretung vor Gericht und außerhalb.


Er ist verpflichtet, regelmäßig gegenüber dem Gericht Bericht zu erstatten und die Vermögensverwaltung transparent nachzuweisen.

Das Vermögen des Mündels soll grundsätzlich sicher angelegt werden, wobei bestimmte Vermögensverfügungen der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht bedürfen.


Ab dem 14. Lebensjahr kann das Mündel die Bestellung eines Vormunds verhindern, wenn es mit der vorgeschlagenen Person nicht einverstanden ist.


Die Vormundschaft endet unter verschiedenen Umständen:

  • bei Erreichen der Volljährigkeit des Mündels,
  • wenn die unverheiratete minderjährige Mutter des Mündels volljährig wird,
  • durch rechtskräftige Adoption des Mündels,
  • wenn die Voraussetzungen für die Vormundschaft wegfallen und das Gericht den Beschluss aufhebt,
  • im Falle des Todes des Mündels.